Am Montag, den 30. September, wird der Landwirtschaftsausschuss des EU-Parlamentes erstmals über den Vorschlag der EU-Kommission für ein neues EU-Saatgutrecht beraten. Dieser Verordnungsvorschlag bringt einige sehr bedenkliche Neuerungen mit sich, die bislang nicht im Fokus der Diskussion standen.
Erstmals soll nicht nur die Saatgut-Vermarktung durch das europäische Saatgutrecht erfasst werden, sondern auch die Erzeugung von Saatgut. Damit würden beispielsweise Landwirtschafts- und Gartenbau- Betriebe, die für den eigenen Bedarf und für den Austausch mit Nachbarn selber Saatgut produzieren, neu unter die Verordnung fallen und einer umfassenden Aufzeichnungspflicht unterworfen (Art. 6 - 8 des Verordnungsvorschlages). Eine erhebliche Belastung wäre das insbesondere für subsistenzorientierte Kleinbetriebe, wie sie in vielen Ländern Ost- und Südeuropas anzutreffen sind. Doch bedeutsam ist dies auch für alle anderen LandwirtInnen, die Nachbau betreiben, also z.B. von ihrer Getreideernte Saatgut für die nächste Aussaat zurückbehalten.
Zudem würde die Verordnung in den Mitgliedsstaaten eine wesentlich strengere Wirkung entfalten als die bisherigen Richtlinien des Saatgutrechtes. Das Instrument einer EU-Verordnung lässt keinen Spielraum für nationalstaatliche Umsetzung, somit kann sie nicht an spezielle Bedürfnisse der landwirtschaftlichen Strukturen einzelner Staaten angepasst werden.
Zum Weiterlesen: www.saatgutkampagne.org